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PPWR — EU-Verpackungsverordnung: Compliance in allen Mitgliedstaaten
Verordnung (EU) 2025/40

PPWR: die EU-Verpackungsverordnung für Marktplatz-Verkäufer — das gilt ab dem 12. August 2026

Die PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 — gilt ab dem 12. August 2026 und verlangt eine Verpackungs-EPR-Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie verkaufen — ausdrücklich einschließlich Nicht-EU-Fernverkäufern. Marktplätze müssen diese Registrierung prüfen, bevor sie Verkäufe zulassen, und Nicht-EU-Verkäufer benötigen zusätzlich einen bevollmächtigten Vertreter in jedem Verkaufsland.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle — Verordnung (EU) 2025/40. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026.

Die PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, ist das EU-Gesetz, das die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen ab dem 12. August 2026 zu einer Registrierungspflicht in jedem Mitgliedstaat macht. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, und weil sie eine Verordnung und keine Richtlinie ist, gelten ihre Pflichten unmittelbar in der gesamten EU — ohne nationalen Umsetzungsschritt, auf den man warten könnte. Für Marktplatz-Verkäufer sind die entscheidenden Vorschriften Artikel 44, der die nationalen Herstellerregister regelt, und Artikel 45, der die Herstellerpflichten festlegt und Online-Plattformen verpflichtet, die Registrierungsangaben eines Herstellers zu prüfen, bevor sie Verkäufe zulassen. Derselbe Stichtag 12. August 2026 bringt zudem die Konformitätserklärung für Verpackungen, eine maximale Leerraumquote von 40 % für E-Commerce-Verpackungen und PFAS-Grenzwerte — ohne Schonfrist. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Verpackungsabfällen dokumentieren die Durchführungsrechtsakte, sobald sie erscheinen.

Wer bis zum 12. August 2026 handeln muss

Jedes Unternehmen, das verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellt, ist Hersteller im Sinne der PPWR — und die Verordnung schließt Nicht-EU-Fernverkäufer, die an EU-Kunden liefern, ausdrücklich ein.

Die Herstellerdefinition der PPWR erfasst Marktplatz-Verkäufer direkt: Ab dem 12. August 2026 muss jeder, der verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt — einschließlich Nicht-EU-Fernverkäufern im grenzüberschreitenden Versand — in diesem Mitgliedstaat für die Verpackungs-EPR registriert sein. Das Ausmaß der Betroffenheit ist messbar, und es konzentriert sich dort, wo die Vertretung am schwersten zu organisieren ist. Das proprietäre Tracking von Eldris (The-Seller-Index-Datensatz) zeigt: 9.579 Verkäufer verkaufen auf den vier größten EU-Marktplätzen (EU EPR Seller Compliance Index 2026) — davon tragen 1.364 außerhalb der EU/des EWR ansässige Verkäufer auf den EU-4-Marktplätzen die schwerste neue Pflicht (Analyse der EPR-Lücke bei Nicht-EU-Verkäufern), darunter 628 Greater-China-Verkäufer (China-und-Hongkong-Analyse) — die Gruppe mit dem geringsten Aufschub-Spielraum. Jeder der 1.364 Nicht-EU-Verkäufer in diesem Datensatz muss ab dem 12. August 2026 in jedem Mitgliedstaat des Verkaufs einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.

EU-Unternehmen: Der Kommissionsvorschlag zur Aussetzung der Pflicht zum bevollmächtigten Vertreter gilt nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, greift diese Erleichterung nicht — die Pflicht zum bevollmächtigten Vertreter pro Land bleibt bestehen.

Die Registrierungspflicht pro Land (Artikel 44 und 45)

Eine EU-weite Einzelregistrierung für Verpackungen gibt es nicht. Ab dem 12. August 2026 müssen Sie in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie verpackte Produkte erstmals bereitstellen, eine Verpackungs-EPR-Registrierung besitzen.

Artikel 44 der PPWR errichtet die nationalen Herstellerregister, und Artikel 45 macht die Registrierung im jeweiligen Mitgliedstaat des Verkaufs ab dem 12. August 2026 zur Verkaufsvoraussetzung. Ein Verkäufer, der Kunden in Deutschland, Frankreich und Spanien beliefert, braucht daher drei separate Verpackungsregistrierungen — eine pro Land — genau so, wie die EPR-Registrierung heute schon für WEEE und Batterien funktioniert. Zwei praktische Komplikationen sind für die Planung wichtig. Erstens: Der Durchführungsrechtsakt zum Registrierungsformat verzögert sich, und die nationalen Register werden bis 2027 schrittweise eingeführt — die Pflicht gilt dennoch ab dem 12. August 2026. Zweitens: Die Registrierung über bestehende nationale Systeme — Deutschlands LUCID-Verpackungsregister ist das Modell — dauert typischerweise 2–8 Wochen pro Land. Auf den Beginn der Durchsetzung zu warten, ist also die teure Option. Unser Leitfaden zur Verpackungs-EPR in den EU-Märkten behandelt die nationalen Systeme im Detail.

Ein bevollmächtigter Vertreter pro Land

Nicht-EU-Verkäufer müssen in jedem Mitgliedstaat des Verkaufs, in dem sie keine Niederlassung haben, einen bevollmächtigten Vertreter für die EPR bestellen. Ein einziger EU-Vertreter deckt nicht den gesamten Binnenmarkt ab.

Die PPWR verlangt, dass ein Nicht-EU-Verkäufer ohne Niederlassung in einem Mitgliedstaat dort einen bevollmächtigten Vertreter für die EPR bestellt, bevor er dort verkauft. Die Pflicht multipliziert sich mit der Länderzahl: Ein Verkäufer aus den USA oder dem Vereinigten Königreich, der in zehn EU-Märkte liefert, braucht ab dem 12. August 2026 zehn bevollmächtigte Vertreter. Die Kommission hat vorgeschlagen, diese Pflicht auszusetzen — aber nur für Unternehmen mit Sitz in der EU; Nicht-EU-Verkäufer sind von dieser Erleichterung nicht erfasst. Der bevollmächtigte Vertreter für Verpackungen ist zudem eine andere Rolle als die EU-Verantwortliche Person, die das Produktsicherheitsrecht unter der GPSR verlangt — viele Verkäufer benötigen eine EU-Verantwortliche Person nach GPSR zusätzlich zu den EPR-Vertretern pro Land, und die beiden Rollen sind niemals austauschbar. Jede Eldris-Verpackungsregistrierung enthält den bevollmächtigten Vertreter, wo erforderlich — die Bestellungen pro Land geschehen also innerhalb der Registrierungsgebühr statt als separates Mandat. Eldris vollzieht die Bestellung innerhalb der jeweiligen nationalen Einreichung, und die Identität des Vertreters ist Teil der Registrierungsangaben, die Marktplätze nach Artikel 45 prüfen.

Marktplätze müssen Ihre Registrierung prüfen

Artikel 45 der PPWR verpflichtet Online-Plattformen, die Registrierungsangaben der Hersteller zu prüfen, bevor sie Verkäufe zulassen. Nicht registrierte Verkäufer erwartet die Entfernung der Angebote — keine Verwarnung.

Nach Artikel 45 müssen Online-Plattformen und Marktplätze die Verpackungs-Registrierungsangaben eines Herstellers prüfen, bevor dieser verkaufen darf — derselbe Torwächter-Mechanismus, den die EU-Verordnung 2019/1020 den Marktplätzen bereits für die WEEE-Durchsetzung gibt. In der Praxis bedeutet das: Amazon, eBay, Temu, TikTok Shop und Zalando werden ab dem 12. August 2026 zur Durchsetzungsebene der PPWR und prüfen Registrierungsnummern pro Land auf Angebotsebene. Verkäufer, die beobachtet haben, wie sich die EPR-Anforderungen von Amazon seit 2022 verschärfen, erkennen das Muster: Die Plattform sammelt Registrierungsnummern vor dem Stichtag ein und unterdrückt oder deaktiviert dann Angebote, denen sie fehlen, sobald das Datum erreicht ist. Der Durchsetzungskalender unten zeigt, wie konsequent sich dieses Muster über Verpackungs-, WEEE- und Batteriefristen hinweg gehalten hat. Die richtigen nationalen Nummern vor dem Stichtag zu besitzen, ist daher die einzige verlässliche Verteidigung: Die Verifizierung läuft automatisiert, auf Angebotsebene — und gute Absichten zählen nicht.

Durchsetzungspräzedenz: die dokumentierte Chronik

Marktplätze haben jede jüngere EU-Herstellerfrist am Stichtag oder kurz danach durchgesetzt. Die Batterie-Welle vom 18. August 2025 ist die deutlichste Vorschau darauf, wie der 12. August 2026 für Verpackungen aussehen wird.

Datum Was geschah
15. Juni – 1. Juli 2022 Amazon.de blockierte in zwei Wellen die Angebote von Verkäufern ohne LUCID-Verpackungsregistrierung.
31. Dezember 2022 Frankreich verlangte eine eindeutige Identifikationsnummer (UIN) für die EPR; Amazon meldete nicht konforme Verkäufer automatisch bei Pay on Behalf an.
Januar – Juli 2023 Amazon.de delistete Elektronik-Verkäufer ohne deutsche WEEE-Registrierung; deutsche Bußgelder erreichen 100.000 €.
1. Januar 2025 Die EU-Pflichten für Einwegkunststoffe wurden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt.
18. August 2025 Herstellerfrist der EU-Batterieverordnung. Amazon deaktivierte am selben Tag nicht konforme Angebote in Deutschland, den Niederlanden, Polen und Schweden; Temu und TikTok Shop setzten dieselbe Frist durch.
31. Dezember 2025 / 30.–31. März 2026 ERN-Fristen von Amazon.it (italienische EPR-Registrierung) für Verpackung und WEEE.
12. August 2026 Die PPWR gilt: Verpackungs-EPR-Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat des Verkaufs erforderlich, mit Marktplatz-Verifizierung nach Artikel 45.

Die datierte Chronik liest sich als eine einzige Eskalationssequenz. Amazon.de machte den Anfang und blockierte zwischen dem 15. Juni und dem 1. Juli 2022 in zwei Wellen Verpackungs-Verkäufer ohne LUCID-Nummer. Frankreichs UIN-Pflicht folgte am 31. Dezember 2022, nicht konforme Verkäufer wurden automatisch in Pay on Behalf eingeschrieben. Von Januar bis Juli 2023 delistete Amazon.de Elektronik-Verkäufer ohne deutsche WEEE-Registrierung — bei einem Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 €. Die Pflichten für Einwegkunststoffe griffen am 1. Januar 2025. Am 18. August 2025 traten die Herstellerpflichten der Batterieverordnung in Kraft, und nicht konforme Batterie-Angebote verschwanden noch am selben Tag in Deutschland, den Niederlanden, Polen und Schweden, während Temu und TikTok Shop denselben Stichtag durchsetzten. Die ERN-Fristen von Amazon.it folgten am 31. Dezember 2025 und am 30.–31. März 2026. Am 12. August 2026 sind die Verpackungen an der Reihe — diesmal übernimmt die Marktplatz-Verifizierung nach Artikel 45 die Durchsetzungsarbeit.

Deutschlands WEEE-Durchsetzung läuft über die Stiftung EAR, Verpackungen über das LUCID-Register. Lesen Sie, wie Verkäufer gesperrte Amazon-Angebote wiederherstellen, sobald eine Registrierungslücke geschlossen ist.

Verpackungs-EPR-Preise in allen 29 Ländern

Eldris registriert die Verpackungs-EPR in 29 EU-, EWR- und UK-Märkten als einmalige Jahresgebühr pro Land — von 360 € bis 1.485 € — ohne monatliche Abrechnung. Jede Registrierung umfasst den bevollmächtigten Vertreter, wo erforderlich, die Systembeteiligung, die Behördengebühren (genannte Ausnahmen werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet) und unbegrenzte SKUs.

Wo die Verlängerung ab dem zweiten Jahr günstiger ist als das erste Jahr, zeigt es die Verlängerungsspalte. EUR-Beträge = GBP × 1,5, auf 5 gerundet — identische Zahl auf den EU- und US-Seiten.

Land Verpackungs-EPR / Jahr Verlängerung (ab Jahr 2)
🇩🇪Deutschland 360 € 280 €
🇫🇷Frankreich 580 € 505 €
🇮🇹Italien 805 € Wie im ersten Jahr
🇪🇸Spanien 780 € Wie im ersten Jahr
🇳🇱Niederlande 385 € Wie im ersten Jahr
🇵🇱Polen 910 € 780 €
🇦🇹Österreich 805 € Wie im ersten Jahr
🇧🇪Belgien 580 € Wie im ersten Jahr
🇧🇬Bulgarien 375 € Wie im ersten Jahr
🇭🇷Kroatien 375 € Wie im ersten Jahr
🇨🇾Zypern 375 € Wie im ersten Jahr
🇨🇿Tschechien 375 € Wie im ersten Jahr
🇩🇰Dänemark 900 € Wie im ersten Jahr
🇪🇪Estland 375 € Wie im ersten Jahr
🇫🇮Finnland 805 € Wie im ersten Jahr
🇬🇷Griechenland 780 € Wie im ersten Jahr
🇭🇺Ungarn 1.110 € Wie im ersten Jahr
🇮🇪Irland 585 € Wie im ersten Jahr
🇱🇻Lettland 375 € Wie im ersten Jahr
🇱🇹Litauen 375 € Wie im ersten Jahr
🇱🇺Luxemburg 375 € Wie im ersten Jahr
🇲🇹Malta 375 € Wie im ersten Jahr
🇳🇴Norwegen Komplettpaket (WEEE + Batterie + Verpackung) 1.785 €
🇵🇹Portugal 1.185 € Wie im ersten Jahr
🇷🇴Rumänien 880 € Wie im ersten Jahr
🇸🇰Slowakei 745 € Wie im ersten Jahr
🇸🇮Slowenien 1.485 € Wie im ersten Jahr
🇸🇪Schweden 805 € Wie im ersten Jahr
🇬🇧Vereinigtes Königreich Individuell (pEPR — nach Tonnage angeboten)

Preise generiert aus dem Eldris-Preismodell, Stand 12. Juni 2026. Die spanische Verpackungs-EPR erfordert eine spanische NIF — fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 300 € an, wenn Sie keine besitzen. Norwegen wird nur als Komplettpaket verkauft. Die UK-Verpackungs-EPR (pEPR) wird individuell angeboten, weil die Gebühren mit der Tonnage skalieren. Alle Einzelposten auf der Preisseite.

Über die 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und das Vereinigte Königreich hinweg ist die Preisliste bewusst flach gehalten. Neun kleinere Märkte — Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Bulgarien, Kroatien und Zypern — liegen bei 375 € pro Jahr, während Slowenien die Tabelle mit 1.485 € anführt und Portugal mit 1.185 € folgt. Nur drei Märkte vergünstigen das Verlängerungsjahr: Deutschland sinkt auf 280 €, Frankreich auf 505 € und Polen auf 780 €; jedes andere Land verlängert zum Preis des ersten Jahres. Spanien ergänzt eine einmalige NIF-Einrichtung über 300 €, wo keine spanische Steuernummer vorliegt, Norwegen gibt es nur als Komplettpaket für 1.785 € über alle drei Ströme, und die UK-Verpackung wird individuell angeboten, weil die pEPR-Gebühren mit der Tonnage skalieren. EUR- und USD-Anzeigen sind dieselbe Zahl: GBP × 1,5, auf die nächsten fünf gerundet.

So registriert Eldris Sie für die PPWR

Ein Onboarding-Formular deckt jedes Land ab. Eldris reicht jede nationale Verpackungsregistrierung ein, bestellt den bevollmächtigten Vertreter, wo erforderlich, und liefert die Registrierungsnummern, die die Marktplätze prüfen werden.

Der Prozess ist vom ersten Schritt an auf Mehrländer-Reichweite ausgelegt. Sie füllen ein einziges Onboarding-Formular für alle Märkte aus, in die Sie verkaufen; Eldris leitet die Verpackungspflichten pro Land ab, bestellt den bevollmächtigten Vertreter überall dort, wo die nationalen Regeln einen verlangen, und reicht jede Registrierung parallel beim nationalen Register oder System ein — nicht nacheinander. Behördengebühren und die Mitgliedschaft im Rücknahmesystem sind Teil des genannten Preises, die genannten Ausnahmen werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet, und monatliche Kosten gibt es zu keinem Zeitpunkt. Die Bearbeitungsfenster betragen zwei bis acht Wochen pro Land — deshalb schützt ein Start im Juni den Stichtag 12. August 2026. Sobald jede Registrierung abgeschlossen ist, kommen die Nummern fertig für Seller Central und die Compliance-Portale der anderen Plattformen an — genau die Registrierungsangaben, die Marktplätze nach Artikel 45 der PPWR prüfen müssen.

Bevollmächtigter Vertreter inklusive

Jede Registrierung enthält den bevollmächtigten Vertreter, wo der Markt einen verlangt — keine separaten Mandate pro Land zu verwalten.

Systembeteiligung und Gebühren erledigt

Die Einreichung beim nationalen Register und die Mitgliedschaft im Rücknahmesystem sind Teil der Gebühr; Behördengebühren sind enthalten, genannte Ausnahmen laufen zum Selbstkostenpreis durch.

2–8 Wochen Bearbeitungszeit

Registrierungen sind typischerweise in 2–8 Wochen pro Land abgeschlossen, parallel eingereicht — starten Sie vor dem Sommer 2026, um am 12. August 2026 die Nummern zu besitzen.

Marktplatz-fertige Nummern

Die Registrierungsnummern werden upload-fertig für Amazon und andere Plattformen geliefert — exakt die Daten, die die Artikel-45-Verifizierung prüft.

PPWR: häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 — trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Es gibt keine Schonfrist: Hersteller müssen ab diesem Datum in jedem Mitgliedstaat, in dem sie verkaufen, eine Verpackungs-EPR-Registrierung besitzen.

Brauche ich eine Verpackungs-EPR-Registrierung in jedem EU-Land, in das ich verkaufe?

Ja. Ab dem 12. August 2026 verpflichten die Artikel 44 und 45 der PPWR Hersteller — ausdrücklich einschließlich Nicht-EU-Fernverkäufern — zur Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem sie verpackte Produkte erstmals bereitstellen. Eine EU-weite Einzelregistrierung für Verpackungen gibt es nicht.

Sind Nicht-EU-Verkäufer, die in die EU liefern, von der PPWR erfasst?

Ja, ausdrücklich. Die PPWR benennt Nicht-EU-Fernverkäufer als Hersteller. Ein Nicht-EU-Verkäufer muss zudem in jedem Mitgliedstaat des Verkaufs, in dem er keine Niederlassung hat, einen bevollmächtigten Vertreter für die EPR bestellen.

Deckt die vorgeschlagene Erleichterung beim bevollmächtigten Vertreter auch Nicht-EU-Verkäufer ab?

Nein. Der Kommissionsvorschlag zur Aussetzung der Pflicht zum bevollmächtigten Vertreter gilt nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Nicht-EU-Verkäufer sind von dieser Erleichterung nicht erfasst und benötigen weiterhin einen bevollmächtigten Vertreter in jedem Mitgliedstaat des Verkaufs.

Was kostet die Verpackungs-EPR-Registrierung?

Eldris registriert die Verpackungs-EPR als einmalige Jahresgebühr pro Land — ohne monatliche Kosten. Deutschland kostet 360 € (280 € ab dem zweiten Jahr), kleinere EU-Märkte beginnen bei 360 €. Jede Registrierung umfasst den bevollmächtigten Vertreter, wo erforderlich, die Systembeteiligung und die Behördengebühren; genannte Ausnahmen werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Wird Amazon Angebote ohne Verpackungsregistrierung blockieren?

Artikel 45 der PPWR verpflichtet Online-Plattformen, die Registrierungsangaben der Hersteller zu prüfen, bevor sie Verkäufe zulassen. Die Präzedenz zeigt: Plattformen setzen am Stichtag durch. Amazon blockierte 2022 Verkäufer ohne LUCID-Nummer und deaktivierte am 18. August 2025 — dem Tag der Batterieverordnungs-Frist — nicht konforme Batterie-Angebote in vier Märkten.

Was ändert sich am 12. August 2026 noch?

Über die Registrierung hinaus gelten ab dem 12. August 2026 die Konformitätserklärung für Verpackungen, eine maximale Leerraumquote von 40 % für E-Commerce-Verpackungen und PFAS-Grenzwerte — ohne Schonfrist. Der Durchführungsrechtsakt zum Registrierungsformat verzögert sich, und die nationalen Register werden bis 2027 schrittweise eingeführt; die Pflichten gelten dennoch.

Wie lange dauert die Verpackungs-EPR-Registrierung?

Die Registrierung dauert je nach Land in der Regel 2–8 Wochen. Verkäufer, die erst im Sommer 2026 starten, riskieren daher den Geltungsbeginn am 12. August 2026 zu verpassen. Eldris reicht die Anträge in allen 29 Ländern parallel ein — aus einem einzigen Onboarding-Formular.

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